Vorteile für Ihre Kunden

Grundlage für die Kooperationen sind Rahmenverträge nach § 194 Abs. 1a SGB V, die sich durch Sonderkonditionen auszeichnen, die zwischen den Krankenkassen und der DKV vereinbart wurden und nur für die Versicherten der kooperierenden Krankenkassen gelten. Dazu zählen insbesondere:

  • Attraktive Beiträge
  • Annahmegarantie bzgl. der versicherbaren Zusatztarife bis auf wenige Ausnahmen*
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung
  • Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherungen).

 

* wenn:
- der gewöhnliche Aufenthalt der zu versichernden Person nicht in Deutschland liegt,
- die jeweiligen Annahme- bzw. Tarifbedingungen eine abweichende Regelung vorsehen,
- ein aufgrund der Gesundheitsprüfung ggf. erforderlich werdender Leistungsausschluss bzw. Risikozuschlag nicht akzeptiert wird.